Zähler

Bei Installation einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage wird neben dem Bezugszähler für den vom EVU eingekauften Strom ein Einspeisezähler (oder ein Kombigerät) eingebaut, der die produzierte und in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Menge Solarstrom erfasst. Der Nachweis ist für die Abrechnung mit dem Energieversorgungsunternehmen laut Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG) sowie zur Überprüfung der Anlagenfunktion notwendig.

Ein geeichter Zähler wird entweder vom Netzbetreiber gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung gestellt oder kann als Eigentum des Solaranlagenbetreibers betrieben werden, der den Zähler von einem Elektriker einbauen lässt. Die Ablese- und Abrechnungsmodalitäten des eingespeisten Solarstroms müssen mit dem Netzbetreiber vereinbart werden.

Bis zu einer Leistung der Photovoltaikanlage von 5 kWp werden einphasige Wechselstromzähler eingebaut, bei größeren Anlagen dreiphasige Drehstromzähler.