Muss eine Kollektoranlage baulich genehmigt werden ?

Eine Solaranlage auf einem Einfamilienhaus, die in den meisten Fällen auf dem Dach errichtet oder in das Dach integriert wird, ist in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Die Genehmigungspflichten regeln die Landesbauordnungen (LBO) der Länder. Einzusehen sind diese unter www.bauordnungen.de.

Grenzen der Genehmigungsfreiheit sind in den Landesbauordnungen genannt. Diese betrifft oft die Größe der Anlagen, die genehmigungsfrei sind bzw. die Gebäude, Carporte, etc., auf denen die Solaranlagen errichtet werden sollen. Ebenso bei allen Anlagen, die nicht auf Dächern errichtet werden wie z.B. Freiflächenanlagen und Fassaden- bzw. Überkopfanlagen. Es ist ratsam, vor dem Bau der Anlage in der Landesbauordnung nachzulesen bzw. beim Bauamt nach der Anzeige- oder Genehmigungspflicht nachzufragen.

Ein anderer Punkt ist der Denkmalschutz. Dieser bezihet sich auf denkmalgeschützte Gebäude. Bei diesen ist grundsätzlich eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde einzuholen, was sich in der Realität oftmals als schwierig erweist, obgleich es inzwischen schon gelungene Beispiele der Integration von Modulen und Kollektoren auf Gebäuden gibt. Hier regeln Einzelentscheidungen der Behördern die Möglichkeit des Einbaus einer Solaranlage. Berücksichtigt werden sollte in der Diskussion mit der Behörde auf jeden Fall, dass der Klimaschutz auch bei schützenswerten Denkmälern ein wichtiger Faktor ist, da auch Umweltverschmutzungen den Gebäuden zu schaffen machen. Da wäre es fragwürdig, ob die Solaranlagen dann nur auf nicht denkmalgeschützten Gebäuden errichtet werden sollen. Andererseits soll im Denkmalschutz das Erscheinungsbild des Gebäudes oder eines Ensembels erhalten bleiben. Eine Solaranlage wird von seitens des Denkmalschutzes jedoch häufig als eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes gesehen, so dass beim Einbau besonders auf eine architektonisch ansprechende Integration geachtet werden sollte. Auch ist es oftmals einfacher, eine Solaranlage auf der Südseite eines denkmalgeschützten Gebäudes genehmigt zu bekommen, die nicht von der Straße aus einzusehen ist.

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